
Möbeltaxi – Jobcenterumzug
Als serviceorientiertes Umzugsunternehmen unterstützen wir Sie auch beim Umzug, wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 sind.
In diesem Fall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Jobcenter die Kosten für einen Umzug übernimmt. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Antrags. Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder hohen Alters nicht in der Lage sein, den Wohnortswechsel eigenständig durchzuführen und zu organisieren, können wir dies für Sie übernehmen. Auch dafür müssen Sie bestimmte Nachweise der Dringlichkeit erbringen. Sie wollen mehr zum Umzug bei Hartz 4 erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen.
Umzug bei Hartz IV ▷ Wann Kostenübernahme